Rechtsanwälte Leipzig
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in Bürogemeinschaft

Kosten

Sicher haben Sie Fragen zur anwaltlichen Vergütung. Sprechen Sie mit mir über die zu erwartenden Kosten!

Grundsätzlich werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. In zivilen Rechtsstreitigen richtet sich dabei die Höhe nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit. Im außergerichtlichen Bereich sind auch Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand oder auf der Basis einer Pauschale möglich. Sollten es Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erlauben, die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen, so besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten im Strafrecht besprechen Sie mit mir in unserem ersten Gespräch. Gerne bin ich auch bereit – so die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Sie im Rahmen der Pflichtverteidigung zu vertreten.

Verlassen Sie sich darauf: Wenn ich ein Mandat übernehme, nehme ich auch Ihr Kostenrisiko sehr ernst. Es geht nicht nur darum, für Sie eine rechtlich, sondern auch eine wirtschaftlich optimale Lösung zu erreichen.

Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten der anwaltlichen Beratung zu tragen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen.