Rechtsanwälte Leipzig
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in Bürogemeinschaft

Kosten

Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit bestimmen sich nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die exakten Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind im Vorfeld selten genau einzuschätzen. Nur so viel: In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten „Streitwert“. Über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten werde ich Ihnen aber im konkreten Fall vorab Auskunft erteilen.

Keine Kosten fallen an, wenn die Gegenseite verpflichtet ist, das Anwaltshonorar zu tragen. Diesbezüglich bin ich selbstverständlich bemüht, sowohl in gerichtlichen als auch in behördlichen Verfahren dieses Ergebnis für Sie zu erzielen.

Für Einkommensschwächere besteht zudem die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie werden von mir im Vorgespräch auf die Möglichkeit dieser Inanspruchnahme hingewiesen. Nähere Informationen können Sie den Mustern der Anträge auf der Homepage entnehmen. Zu den Einzelheiten berate ich Sie gern.