Rechtsanwälte Leipzig
Friedrich | Blasig-Vonderlin | Höfler | Voges

in Bürogemeinschaft

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der vollziehenden Gewalt. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. In die Rechte der Bürger darf nur eingegriffen werden, wenn dies durch ein Gesetz zugelassen ist. Das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht ist in der Regel dann betroffen, wenn Sie mit Behörden und Ämtern zu tun haben, also wenn Ihnen beispielsweise eine Leistung oder Genehmigung versagt wird oder Sie sich gegen eine Anordnung einer Behörde wehren wollen. Da die Regelungszusammenhänge zwischen Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht sowie dem Verwaltungsprozessrecht nur schwer verständlich sind, bedarf es oft anwaltlicher Hilfe.

Im Verwaltungsrecht berate und vertrete ich Sie gern in folgenden Bereichen:

  • Bauverwaltungsrecht
    • Bauplanungsrecht • Bauordnungsrecht • Baunachbarrecht
  • Umweltrecht
    • Immissionsschutz • Naturschutzrecht
  • Kommunalabgabenrecht
    • Erschließungsbeitragsrecht • Straßenausbaubeitragsrecht
    • Anschlussbeitragsrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Polizeirecht • Versammlungsrecht • allgemeine Ordnungsverfügungen
  • Straßenrecht
    • Straßenplanungsrecht • Straßennutzungsrecht
  • Staatshaftungsrecht
    • Amtshaftungsrecht • Ansprüche aus Enteignung • Folgenbeseitigungsrecht
  • Ausbildungs- und Prüfungsrecht
    • Schulrecht • Hochschulzulassungsrecht • Prüfungsrecht

Links