Rechtsanwälte Leipzig
Friedrich | Blasig-Vonderlin | Höfler | Voges

in Bürogemeinschaft

Migrationsrecht

Das Recht von sog. Drittstaatsangehörigen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die Möglichkeiten ein solches zu erlangen, ist eingebettet in ein komplexes Regelwerk, welches häufig menschenrechtliche und europarechtliche Bezüge aufweist.
Den eignen Rechten Geltung zu verleihen, mögliche Bleibeperspektiven zu erkennen und wahrzunehmen, bedarf oftmals der anwaltlichen Hilfe.

Gerne berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:

  • Asylrecht
    • Asyl- oder Asylfolgeantrag
    • Anhörungsvorbereitung im Asylverfahren
    • Einlegung von Rechtsbehelfen und Vertretung im Klageverfahren bei ablehnender Asylentscheidung
    • Verfahren/Entscheidungen nach der sog. Dublin-VO über die Zuständigkeit eines anderen Europäischen Landes für das Asylverfahren
  • Aufenthaltsrecht
    • Visaangelegenheiten
    • Erteilung / Verlängerung Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis
    • Einbürgerung
    • Duldung

Bitte beachten Sie, bei ablehnenden Behördenentscheidungen können kurze Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu laufen beginnen. Bitte kontaktieren Sie mich in einem solchen Fall rechtzeitig.